Allgemeine Geschäftsbedingungen
Königlicher Handelsverband für Baumschul- und Blumenzwiebelprodukte (ANTHOS) ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
1.
Anwendbarkeit 1.1. Diese Bedingungen gelten nur für Verträge, bei denen eine der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Mitglied von Anthos ist, wobei im Rahmen dieser allgemeinen Bedingungen auch andere Unternehmen, die direkt oder indirekt mit einem Mitgliedsunternehmen von Anthos verbunden sind (z.B. Schwester-, Tochter- oder Muttergesellschaften des Mitglieds), als Mitglied gelten.
1.2. Indien een overeenkomst verwijst naar deze voorwaarden, en bij deze overeenkomst alleen niet-leden zijn betrokken, zijn de hieronder genoemde voorwaarden niet van toepassing en wordt tevens gehandeld in strijd met de wet en het auteursrecht, tenzij Anthos hiertoe schriftelijk toestemming heeft verleend.
1.3. Alle door de verkoper gedane aanbiedingen en alle met hem gesloten koopovereenkomsten en de uitvoering daarvan worden beheerst door deze voorwaarden.
1.4. De toepasselijkheid van andere voorwaarden waaronder de door de koper gehanteerde algemene voorwaarden wordt uitdrukkelijk uitgesloten.
1.5. Op een afwijking van deze voorwaarden kan slechts een beroep worden gedaan, indien de verkoper daarmee uitdrukkelijk schriftelijk heeft ingestemd en heeft uitsluitend betrekking op de betreffende overeenkomst.
1.6. Voor zover deze algemene voorwaarden ook zijn opgemaakt in een andere taal dan de Nederlandse, is de Nederlandse tekst bij verschillen steeds beslissend.
1.7. Onder ’schriftelijk‘ wordt in deze voorwaarden verstaan: per brief, per telefax of langs elektronische weg.
2.
Angebote und Zustandekommen des Vertrags 2.1 Alle Angebote und Preisangaben des Verkäufers sind unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer den Auftrag schriftlich bestätigt hat und eine eventuell vereinbarte Zahlungssicherheit, einschließlich eines unwiderruflichen (bestätigten) Akkreditivs, ebenfalls schriftlich vom Verkäufer akzeptiert wurde. Jeder Vertrag wird vom Verkäufer unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass sich der Käufer, ausschließlich nach dem Ermessen des Kreditversicherers des Verkäufers, als ausreichend kreditwürdig für die finanzielle Erfüllung des Vertrages erweist.
2.3 Nachträgliche Zusatzvereinbarungen oder Änderungen sowie mündliche Zusagen, die von Mitarbeitern des Verkäufers oder in seinem Namen von seinen Agenten oder anderen für ihn tätigen Vertretern gemacht werden, binden den Verkäufer erst ab dem Zeitpunkt, an dem sie von ihm schriftlich bestätigt werden.
3.
Preise 3.1 Alle Preise für die Waren werden in der vereinbarten Währung und ohne Umsatzsteuer festgelegt und gelten ab Werk, (Geschäftssitz), Niederlande (EXW, Incoterms 2010), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
3.2 Wenn nach der Auftragsbestätigung, aber vor der Lieferung der Produkte einer oder mehrere der den Selbstkostenpreis bestimmenden Faktoren eine Änderung erfahren, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen.
3.3. De kosten met betrekking tot het transport, de emballage, de verzekering en de controle door de NVWa en/of Naktuinbouw zijn voor rekening van de koper. Alle Abgaben und/oder Steuern, die aufgrund des vom Verkäufer mit dem Käufer geschlossenen Vertrags fällig sind oder werden, sowohl direkte als auch indirekte, gehen ausschließlich und vollständig zu Lasten des Käufers und dürfen nicht von den dem Verkäufer geschuldeten Beträgen abgezogen werden.
3.4 Wenn der Verkäufer und der Käufer vereinbaren, dass der Preis auf eine andere Währung als den Euro lautet, gilt der Wechselkurs des Euro am Tag der Auftragsbestätigung.
4.
Zahlung 4.1 Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, hat die Zahlung für die vom Verkäufer verkauften Waren innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in der vereinbarten Währung zu erfolgen.
4.2 Das Zahlungsdatum ist das Wertstellungsdatum, an dem der Verkäufer die Zahlung erhält.
Im Falle einer Bankzahlung ist das Zahlungsdatum der Tag, an dem die Gutschrift auf dem Bankkonto des Verkäufers erfolgt.
4.3 Der Käufer hat kein Recht auf einen Abzug, eine Aussetzung oder einen Zahlungsnachlass, und auch die Berufung auf eine Aufrechnung ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht anders vereinbart. Bij overschrijding van de betalingstermijn is de koper vanaf het verstrijken van de betalingstermijn van rechtswege in verzuim. Verkoper is gerechtigd om vanaf de vervaldag de wettelijke rente voor handelstransacties in rekening te brengen, terwijl tevens alle op de invordering vallende kosten voor rekening van de koper zijn, zowel de gerechtelijke als de buitengerechtelijke, welke laatste op tenminste 15% van het in te vorderen bedrag worden gesteld, zulks met een minimum van 250 euro.
4.4 Wird ein Auftrag in Teilen ausgeführt, ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung für die Teillieferungen zu verlangen, bevor er die anderen Teillieferungen ausführt.
4.5 Der Verkäufer ist berechtigt, bei oder nach Abschluss des Vertrags vom Käufer eine Sicherheit dafür zu verlangen, dass sowohl die Zahlungs- als auch die sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag vor der (weiteren) Erfüllung erfüllt werden. Die Weigerung des Käufers, die geforderte Sicherheit zu leisten, gibt dem Verkäufer das Recht, seine Verpflichtungen auszusetzen und berechtigt ihn schließlich, den Vertrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen, unbeschadet seines Rechts auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens.
4.6 Der Verkäufer ist berechtigt, ungeachtet einer anderweitigen Bestimmung der Zahlung durch den Käufer, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, werden zunächst die Kosten, dann die Zinsen und erst danach die Hauptsumme mit der Zahlung verrechnet.
5.
Lieferung 5.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgen alle Lieferungen ab Werk (Geschäftssitz), Niederlande (EXW, Incoterms 2010).
5.2 Obwohl die angegebene Lieferzeit so weit wie möglich eingehalten wird, handelt es sich dabei nur um eine ungefähre Lieferzeit, die niemals als strenge Frist angesehen werden kann. Der Verkäufer ist in Bezug auf die Lieferzeit erst dann in Verzug, wenn er vom Käufer schriftlich in Verzug gesetzt wurde, dieser ihm die Gelegenheit gegeben hat, innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern, und der Verkäufer dies nicht getan hat.
5.3 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt, sobald ein Vertrag gemäß Artikel 2.2 zustande gekommen ist.
5.4 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden infolge verspäteter Lieferung, wenn und soweit die verspätete Lieferung auf Umstände zurückzuführen ist, die nicht auf Rechnung und Gefahr des Verkäufers gehen, einschließlich der Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung durch Lieferanten.
5.5 Wenn der Käufer einer Zahlungsverpflichtung nicht (rechtzeitig) nachkommt, wird die Lieferverpflichtung des Verkäufers ausgesetzt.
5.6 Wurden keine Lieferbedingungen vereinbart und erfolgt die Lieferung auf Abruf, so ist der Verkäufer berechtigt, Herbstlieferungen vor dem 15. Dezember des betreffenden Jahres und Frühjahrslieferungen nach dem 1. April vorzunehmen.
5.7 Wurzeln müssen bis zum 15. April und Topf- und Containerpflanzen bis zum 15. Mai geliefert werden.
Abweichungen müssen schriftlich mitgeteilt werden. Bei Lieferungen auf Abruf hat der Verkäufer immer das Recht, Wurzelballen und Topfpflanzen nach dem 15. Mai zu liefern. Bei Verträgen, die nach dem 15. Mai abgeschlossen werden, ist der Verkäufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen zu liefern.
5.8 Bei einem Antrag auf Verschiebung der Herbstlieferung auf einen Termin nach dem 15. Dezember wird der Preis um 3% erhöht.
5.9 Bei einer Anfrage, die Frühjahrslieferung auf den Herbst zu verschieben, gehen alle Kosten, die dadurch entstehen, zu Lasten des Käufers. Außerdem wird dem Käufer bereits zu diesem Zeitpunkt ein Minimum von 50% des Rechnungsbetrags in Rechnung gestellt.
5.10 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Waren in Teilen zu liefern. In diesem Fall gelten die in Artikel 4 beschriebenen (Zahlungs-)Bedingungen auch für jede Teillieferung.
6.
Höhere Gewalt 6.
1 Im Falle höherer Gewalt – als solche gelten Anbaufehlern, Viren, Naturkatastrophen, Streiks, Feuer, Import- und Exportbehinderungen – oder im Falle anderer Umstände, aufgrund derer die Erfüllung des Vertrags vom Verkäufer nicht oder nicht rechtzeitig verlangt werden kann, hat der Verkäufer das Recht, nach eigenem Ermessen ohne gerichtliches Einschreiten und ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein, den Vertrag entweder ganz oder teilweise aufzulösen oder die Ausführung dieses Vertrages auszusetzen, bis die Situation höherer Gewalt beendet ist.
6.2 Wenn der Vertrag vom Verkäufer bereits teilweise ausgeführt wurde, muss der Käufer den Verkaufspreis der gelieferten Waren bezahlen.
7.
Beanstandungen 7.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren bei der Lieferung auf sichtbare und/oder direkt feststellbare Mängel zu untersuchen. Als solche gelten alle Mängel, die durch normale Sinneswahrnehmung oder eine einfache stichprobenartige Prüfung festgestellt werden können. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, zu prüfen, ob die gelieferten Waren auch in anderer Hinsicht mit der Bestellung übereinstimmen. Durch die Nichteinhaltung der Kontrollpflicht verliert der Käufer alle möglichen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer.
7.2 Weicht die gelieferte Ware in Anzahl, Menge und Gewicht um weniger als 10% von dem ab, was vereinbart wurde, ist der Käufer dennoch verpflichtet, die gelieferte Ware anzunehmen.
7.3 Beanstandungen bezüglich der Qualität und Menge der gelieferten Waren müssen schriftlich und spätestens innerhalb von acht Kalendertagen nach der Lieferung erfolgen. Mängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt werden können (nicht sichtbare Mängel), müssen dem Verkäufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung, in jedem Fall aber vor dem Ende der ersten auf die Lieferung folgenden Vegetationsperiode mitgeteilt werden. Nach Überschreitung dieser Fristen wird davon ausgegangen, dass der Käufer die gelieferten Waren genehmigt hat, und Reklamationen werden nicht mehr akzeptiert.
7.4 Die Reklamation muss eine Beschreibung des Mangels enthalten, und dem Verkäufer muss auf erstes Anfordern die Möglichkeit gegeben werden, die Reklamation zu untersuchen.
Der Käufer muss dem Verkäufer die Möglichkeit geben, die betreffende Ware durch einen Sachverständigen oder eine unabhängige Prüfstelle untersuchen zu lassen. Wird die Beanstandung durch den Sachverständigen bestätigt, gehen die Kosten für die Inspektion zu Lasten des Verkäufers. Wird der Fall für unbegründet erklärt, so gehen die Kosten zu Lasten des Käufers.
7.5 Wenn der Käufer dem Verkäufer rechtzeitig eine Reklamation gemeldet hat und der Verkäufer die Reklamation anerkannt hat, ist der Verkäufer nach seiner Wahl nur verpflichtet, das Fehlende zu liefern, die gelieferten Waren zu ersetzen oder einen anteiligen Teil des Kaufpreises zu erstatten.
7.6 Die Einreichung einer Reklamation bewirkt keine Aussetzung der Zahlungsverpflichtung des Käufers, es sei denn, der Verkäufer stimmt einer solchen Aussetzung ausdrücklich zu.
7.7 Die Rücksendung der Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers und kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers erfolgen.
8.
Haftung 8.1. Der Verkäufer haftet niemals für das Nachwachsen oder Blühen der gelieferten Ware. Het is te allen tijde de verantwoordelijkheid van de koper te beoordelen of de omstandigheden, waaronder de klimatologische, geschikt zijn voor de goederen.
8.2. De verkoper staat in voor de soortechtheid van de door hem geleverde planten.
8.3. Plantnamen worden omschreven volgens de Naamlijst van Houtige Gewassen en de Naamlijst van Vaste planten uitgegeven door PPO in Lisse.
8.4 Behoudens de wettelijke aansprakelijkheid op grond van dwingendrechtelijke bepalingen en
behoudens in geval van opzet of grove schuld, is verkoper nimmer aansprakelijk voor enige door de koper geleden schade. Ausdrücklich ausgeschlossen ist auch die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, immaterielle Schäden, Handelsverluste, Umweltschäden, Schäden durch entgangenen Gewinn oder Schäden aus der Haftung gegenüber Dritten.
8.5 Wenn und soweit ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 8.4 eine Haftung des Verkäufers, aus welchem Grund auch immer, besteht, ist diese Haftung auf den Betrag begrenzt, der dem Nettorechnungswert der betreffenden Waren entspricht.
8.6 Der Käufer stellt den Verkäufer von Schadenersatzansprüchen Dritter frei, für die der Verkäufer nach diesen Bedingungen nicht haftet.
8.7 Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit den vom Käufer an diese Dritten gelieferten Produkten entstehen, es sei denn, es ist gesetzlich festgelegt, dass diese Ansprüche eine direkte Folge grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens des Verkäufers sind und der Käufer außerdem nachweist, dass ihn in dieser Hinsicht kein Verschulden trifft.
8.8 Wenn latente Infektionen in der Anlage vorhanden sind, stellt dies eine nicht zurechenbare
Mangel seitens des Verkäufers, es sei denn, der Käufer weist nach a) dass der Verkäufer diese latenten Infektionen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder (b) dass der Verkäufer vor dem Verkauf Kenntnis von diesen latenten Infektionen hatte, den Käufer aber nicht darüber informiert hat.
9.
Stornierung 9.1. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Bestellung zu stornieren, wenn der Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung seine früheren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer oder gegenüber anderen Gläubigern noch nicht erfüllt hat. Der Verkäufer kann von diesem Recht auch Gebrauch machen, wenn er die Informationen über die Kreditwürdigkeit des Käufers als unzureichend erachtet. Aan dergelijke annuleringen kan de koper geen rechten ontlenen en zal de verkoper nimmer door hem aansprakelijk kunnen worden gesteld.
9.2. Die Stornierung einer Bestellung durch den Käufer ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn der Käufer dennoch eine Bestellung ganz oder teilweise storniert, aus welchem Grund auch immer, ist der Verkäufer nur dann verpflichtet, dies zu akzeptieren, wenn die Ware noch nicht dem Spediteur zum Versand übergeben wurde, und unter der Bedingung, dass der Käufer eine Stornogebühr in Höhe von mindestens 30 % des Rechnungswerts der stornierten Ware zuzüglich Mehrwertsteuer zahlt. Tevens is de verkoper in dat geval gerechtigd alle tot dan gemaakte en te maken kosten (onder andere kosten van voorbereiding, verzorging, opslag en dergelijke) in rekening te brengen onverminderd het recht van verkoper op vergoeding wegens winstderving en overige schade.
9.3. De koper is verplicht de gekochte goederen af te nemen op het moment waarop deze hem ter beschikking worden gesteld. Weigert koper ze aan te nemen, dan is de verkoper gerechtigd deze goederen elders te verkopen en is de koper aansprakelijk voor het prijsverschil alsmede voor alle overige kosten, die hieruit voor de verkoper voortvloeien, waaronder opslagkosten.
10. Eigendomsvoorbehoud
10.1. De eigendom van de door verkoper geleverde goederen gaat niet eerder over op de koper dan na integrale betaling van alle door verkoper gefactureerde bedragen met eventuele rente, boete en kosten alsmede van alle vorderingen wegens tekortschieten in de nakoming van koper’s verplichtingen uit deze overeenkomst of andere overeenkomsten. Afgifte van een cheque of een ander handelspapier geldt in dit verband niet als betaling.
10.2 Der Verkäufer ist berechtigt, die verkauften Waren sofort zurückzunehmen, wenn der Käufer seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen in irgendeiner Weise nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer zu diesem Zweck Zugang zu seinem Gelände und seinen Gebäuden zu gewähren.
10.3 Der Käufer muss die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren getrennt von anderen Waren lagern, um die Waren des Verkäufers weiterhin unterscheiden zu können.
10.4 Solange die gelieferten Waren unter Eigentumsvorbehalt stehen, darf der Käufer diese nicht veräußern, belasten, verpfänden oder anderweitig außerhalb seiner normalen Geschäftstätigkeit in die Verfügungsgewalt von Dritten bringen.
Der Käufer darf jedoch nicht über die Waren im ordentlichen Geschäftsgang verfügen, wenn der Käufer einen Zahlungsaufschub beantragt hat oder der Käufer für insolvent erklärt wurde.
11.
Sanktionen 11.1 Der Käufer gewährleistet, dass er alle Verpflichtungen und Beschränkungen einhält und weiterhin einhalten wird, die sich aus allen anwendbaren Sanktionsvorschriften der Vereinten Nationen, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Europäischen Union, der Niederlande und jedes anderen Landes ergeben, das für die Durchführung des geschlossenen Vertrags relevant ist oder werden könnte („Sanktionsvorschriften“).
11.2 Der Käufer garantiert insbesondere, dass er die gekauften Waren weder direkt noch indirekt an (juristische) Personen, Körperschaften, Gruppen oder (staatliche) Organisationen verkauft, überträgt, liefert oder anderweitig zur Verfügung stellt, gegen die Sanktionen verhängt wurden.
11.3 Der Käufer sorgt dafür, dass alle Verpflichtungen aus diesem Artikel auch denjenigen auferlegt werden, an die er Waren weiterverkauft oder liefert, die er vom Verkäufer bezogen hat.
11.4 Wenn der Käufer den Verpflichtungen, die sich für ihn aus diesem Artikel ergeben, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag ohne Inverzugsetzung mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder zu kündigen, ohne dass der Verkäufer zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist, wobei der Käufer dem Verkäufer gegenüber in vollem Umfang schadenersatzpflichtig ist, alles nach Ermessen des Verkäufers.
12.
Korruptionsbekämpfung 12.1 Der Käufer ist verpflichtet, jederzeit alle Verpflichtungen und Beschränkungen einzuhalten, die sich aus allen anwendbaren Antikorruptionsvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, der Niederlande und jedes anderen Landes ergeben, das für die Erfüllung des geschlossenen Vertrags relevant ist oder werden kann („Antikorruptionsgesetze“).
12.2 Das Angebot und die Annahme von Geld, Geschenken, Präsenten, Reisen, Bewirtung oder anderen Gegenleistungen im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dem Verkäufer durch Mitarbeiter oder Mitglieder der Geschäftsleitung des Kunden, die als Anreiz für ein bestimmtes Verhalten gedacht sind oder als solche wahrgenommen werden können, ist streng verboten.
12.3 Der Kunde darf weder direkt noch indirekt einer politischen Partei, einer Kampagne, einer Regierungsbehörde, einem Beamten oder (Mitarbeitern von) öffentlichen Einrichtungen, staatlichen Unternehmen, Organisationen, internationalen Institutionen etwas anbieten, versprechen oder geben, um ein Geschäft oder einen anderen unzulässigen Vorteil im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dem Verkäufer zu erhalten oder zu behalten.
12.4 Der Käufer darf im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dem Verkäufer nichts aus einer Geschäftsbeziehung anbieten, versprechen, geben oder annehmen, es sei denn, es gibt einen angemessenen Grund dafür und es ist im normalen Geschäftsverlauf angemessen und entspricht im Übrigen den örtlichen Gesetzen.
12.5 Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich zu informieren, wenn er bei der Erfüllung des Vertrags von einer Situation erfährt, die gegen die Antikorruptionsgesetze verstoßen könnte.
12.6 Wenn der Käufer den Verpflichtungen, die sich für ihn aus diesem Artikel ergeben, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag ohne Inverzugsetzung mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder zu kündigen, und zwar ohne jegliche Schadensersatzverpflichtung des Verkäufers und mit voller Schadensersatzpflicht des Käufers gegenüber dem Verkäufer, alles nach Ermessen des Verkäufers.
13. Auflösung und Aussetzung
13.1 Für den Fall, dass der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht angemessen nachkommt, oder wenn die begründete Befürchtung besteht, dass dies der Fall sein könnte, sowie im Falle der Beantragung eines Zahlungsaufschubs, des Konkurses oder der Liquidation des Käufers und im Falle seines Todes oder der Auflösung oder Kündigung des Käufers, wenn es sich bei dem Käufer um ein Unternehmen handelt, oder im Falle eines Wechsels in der Unternehmensform oder in der Geschäftsführung des Unternehmens oder im Falle der Auflösung oder Beendigung des Käufers, wenn es sich bei dem Käufer um ein Unternehmen handelt, oder bei einer Änderung der Geschäftsform oder der Geschäftsführung des Unternehmens oder der Einbringung der Aktivitäten des Unternehmens ist der Verkäufer berechtigt, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention den Vertrag für einen angemessenen Zeitraum auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz besteht.
13.2 Die Forderung des Verkäufers in Bezug auf den bereits erfüllten Teil des Vertrages sowie der Schaden, der sich aus der Aussetzung oder Beendigung ergibt, einschließlich des entgangenen Gewinns, sind sofort fällig und zahlbar.
14.
Rechte an geistigem Eigentum 14.1. Verkoper behoudt zich alle rechten voor die verkoper heeft op het gebied van intellectuele eigendom in verband met door verkoper geleverde goederen.
14.2 In den Fällen, in denen aus dem vom Verkäufer verwendeten Katalog oder aus dem von den Parteien geschlossenen Vertrag hervorgeht, dass eine Sorte züchterrechtlich geschützt ist – was durch die Angabe (R)/PBR hinter dem Namen der betreffenden Sorte angezeigt wird -, ist der Käufer an alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Recht gebunden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung hat zur Folge, dass der Käufer für den daraus entstehenden Schaden gegenüber dem Verkäufer und Dritten haftet.
15.
Kollision mit gesetzlichen Bestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unanwendbar sein oder gegen die öffentliche Ordnung oder das Gesetz verstoßen, so gilt nur die betreffende Bestimmung als ungeschrieben, die Bedingungen bleiben jedoch im Übrigen in vollem Umfang wirksam.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die beanstandete Bestimmung in eine rechtsgültige Bestimmung zu ändern.
16.
Zuständiges Gericht / Anwendbares Recht 16.1 Alle Streitigkeiten, auch solche, die nur von einer der Parteien als solche bezeichnet werden, unterliegen dem Urteil des für den Wohnsitz des Verkäufers zuständigen Gerichts, unbeschadet der Befugnis des Verkäufers, die Streitigkeit auf Wunsch einem anderen zuständigen Gericht vorzulegen.
16.2 Die Bestimmungen in Artikel 14.1 lassen das Recht des Verkäufers unberührt, eine Entscheidung durch ein Einzelschiedsgericht der Internationalen Handelskammer gemäß der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer zu erwirken. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Amsterdam in den Niederlanden. De arbitrageprocedure wordt gevoerd in de Engelse taal.
16.3 Auf alle vom Verkäufer unterbreiteten Angebote und Offerten sowie auf alle zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossenen Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendung des Wiener Kaufrechtsübereinkommens wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Version Feb 201